Hallo liebe Familienforscher,
ich bin neu in der mährischen Familienforschung. Bisher lag mein Schwerpunkt eher auf Pommern, da von dort meine Familie mütterlicherseits stammt.
Ein Großonkel vor mir wurde 1952 für tot erklärt. Durch diese Todeserklärung bin ich nun auf Mähren gestoßen. Genauer gesagt, hat er in Mährisch Trübau geheiratet. Und nun fängt meine Suche an. In der polnischen Archivlandschaft kenne ich mich mittlerweile recht gut aus. Wohin gegen die tschechische Familienforschung für mich totales Neuland ist.
Spezieller gesagt bin ich auf der Suche nach dem Heiratseintrag von Max Leo Link *27.03.1913 Bölzig, Kreis Schlochau, Pommern. Er hat am 22 August 1942 in Mährisch Trübau eine Anna Budig geheiratet.
Wo kann ich den o. g. Heiratseintrag finden? Kann mir jemand hierbei behilflich sein, da ich bisher mit tschechischen Ämtern keine Erfahrung habe. Wie sieht es mich gesetzlichen Bestimmungen bzw. Schutzfristen aus?
Vielen Dank für die Mithilfe
Familienforschung Mährisch Trübau
Moderator: Burkhard Goetzl
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Aw.: Familienforschung Mährisch Trübau
florian.h.wagner hat geschrieben:Hallo liebe Familienforscher,
ich bin neu in der mährischen Familienforschung. Bisher lag mein Schwerpunkt eher auf Pommern, da von dort meine Familie mütterlicherseits stammt.
Ein Großonkel vor mir wurde 1952 für tot erklärt. Durch diese Todeserklärung bin ich nun auf Mähren gestoßen. Genauer gesagt, hat er in Mährisch Trübau geheiratet. Und nun fängt meine Suche an. In der polnischen Archivlandschaft kenne ich mich mittlerweile recht gut aus. Wohin gegen die tschechische Familienforschung für mich totales Neuland ist.
Spezieller gesagt bin ich auf der Suche nach dem Heiratseintrag von Max Leo Link *27.03.1913 Bölzig, Kreis Schlochau, Pommern. Er hat am 22 August 1942 in Mährisch Trübau eine Anna Budig geheiratet.
Wo kann ich den o. g. Heiratseintrag finden? Kann mir jemand hierbei behilflich sein, da ich bisher mit tschechischen Ämtern keine Erfahrung habe. Wie sieht es mich gesetzlichen Bestimmungen bzw. Schutzfristen aus?
Vielen Dank für die Mithilfe
Hallo!
Schutzfristen sind 100 Jahre bei Geburten und bei Hochzeiten und Sterbedaten GLAUBE ich 70 Jahre. Wäre ein direkter Nachkomme "bei der Hand", der ggf. anfragen könnte ? Direkte Nachkommen erhalten die Daten ja ggf. trotzdem.
Wen man wo anschreiben kann, kann ich raussuchen.
Gruß,
Steffen
tirionareonwe AT gmail.com