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wenn Witwen wieder heiraten
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Oktavia2 |
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wenn Witwen wieder heiraten.
Verfasst am: 02.01.2010, 20:21
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Hallo und guten Abend,
an alle die besten Wünsche in 2010,
meine Frage ist heute : wenn eine Witwe mit Kindern wieder heiratet, welchen Familiennamen tragen die Kinder aus erster Ehe, den Vaternamen oder den Stiefvaternamen. Wie war das früher gesetzlich geregelt.
freundliche Grüße aus dem verschneiten Sa.-Anhalt Olaf Mainz
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Olaf |

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Aw.: wenn Witwen wieder heiraten.
Verfasst am: 05.01.2010, 12:15
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Hallo Olaf,
ich kann Deine Frage nicht generell beantworten. Ich versuche es mal nach meinem Kenntnisstand aus den Hermersdorfer Matriken (Hermersdorf ist ein Nachbarort von Zwittau).
Der Nachname hatte ja eine geringere Bedeutung als heute. Im "normalen Leben" spielte eher der Dorfname eine Rolle. (Der Dorfname stammte häufig von dem Hof ab, auf dem sich die Person befand.) Wie das in Städten war, kann ich nicht sagen.
In der Zeit von 1618 bis 1750 sind mir keinerlei Namensänderungen in Kirchenbüchern aufgefallen. Um es konkret zu sagen: Es gibt keine Spalte mit dem Nachname des Kindes! Häufig sieht das so aus: Vorname des Kindes | Täufer | Eltern | Herkunftsort | Taufpaten. (Diese Matriken waren ja gleichzeitig die Standesamtsbücher.) Deshalb vermute ich, dass der Nachname des Kindes in dieser Zeit blieb. (Ausnahmen bei unehelicher Geburt und späterer Legitimation, d.h. der Vater bekannte sich zu Kind und erklärte dies vor zwei Zeugen gegenüber dem Pfarrer).
Als begründenden Hintergrund vermute ich die damals verbreitete Sicht, dass der Same des Mannes alle Erbinformationen enthält. (Die weibliche Eizelle wurde erst 1826 bei Säugetieren entdeckt.)
In den Dörfern war die Sicht komplett auf den Bauernhof (bzw. Häusler) ausgerichtet. Dieser Hof diente der Versorgung der Familie, der Eltern im Ausgedinge, der Knechte und Mägde.
Variante 1: Neuer Mann heiratet in Bauernhof ein
Im Todesfall des Bauern heiratete die Frau des Bauern manchmal erneut. Der zweite Ehemann bewirtschaftete den Hof bis zur Volljährigkeit des ältesten Sohns aus erster Ehe. Deshalb gab es eigentlich keinen Grund, den Namen des Kindes zu wechseln. Die Mädchen bekamen nach ihrer eigenen Heirat den Nachnamen des eigenen Mannes - also gab es auch keinen Handlungsbedarf. Stichwort für die Weitergabe des Hofes: Anerbenrecht
Variante 2: Witwe heiratet in Bauerhof ein
Zu dieser Variante kann ich nicht viel sagen.
Variante 3: Witwer heiratet Witwe
Hier stand wohl die Versorgung beider und deren Kinder im Vordergrund. Neudeutsch: win-win
Viele Grüße
(auch) Olaf
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Oktavia2 |
Foren-Jungspund
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Aw.: wenn Witwen wieder heiraten.
Verfasst am: 17.01.2010, 13:44
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Hallo (auch) Olaf,
erst mal besten Dank für die Beantwortung meiner Frage, auch wenn es ein Weilchen gedauert hat. Von Berufswegen ist das normal bei mir.
Auch wenn Du meine Frage nicht generell beantworten kannst, habe ich mich gefreut das überhaupt jemand etwas dazu zu sagen hatte und es war trotzdem sehr aufschlußreich für mich .
Viele Grüße aus dem überverschneiten Sa.-Anhalt Olaf
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