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Lateinübersetzung – Trauungsregister
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Giselap

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Beiträge: 452
Anmeldedatum: 13.06.2007
Wohnort: Hamburg
Beitrag Aw.: Aw.: Lateinübersetzung – Trauungsregister. Verfasst am: 11.12.2009, 04:12    
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Hallo Christian,

FUCHS hat Folgendes geschrieben:
Damals "lief" gerade der Siebenjährige Krieg.
Warum nun war die bischöfliche Erlaubnis notwendig?
War er noch nicht 24? Den Geburtseintrag habe ich nicht gefunden, weil der vermutlich nicht in der Pfarre Moletein getauft wurde. Triebendorf? Tattenitz?
Oder brauchte ein aktiver Soldat eine bischöfliche Heiratserlaubnis?


Gefunden habe ich dazu auch:
1. Juli 1760 (quasi 14 Tage nach der Hochzeit):
Geburt Johannes
Eltern: Joes Langer und Rosalia, Kaltenlautsch
Die Totenbucheinträge Moletein 1757-1760 fehlen leider, so kann ich nicht feststellen, wann der Ehemann Haaberland der Rosalia gestorben ist.
Oder war das Kind noch vom Haaberland oder schon vom Langer?


Vielleicht solltest Du die Sache einfach mal von der weiblichen Seite aus betrachten Ausrufezeichen Frage Ausrufezeichen

Will sagen, ich vermute ganz stark, daß nicht der invalide Soldat eine Erlaubnis zur Heirat benötigte, sondern eher daß es die Witwe Haberland war, die einen sog. Dispens benötigte, da bei dem Heiratstermin mit Herrn LANGER seit dem Tode ihres ersten(?) Ehegatten wohl noch nicht die vorgeschriebene Trauerzeit von mind. 6 Monaten vor erneuter Eheschließung vorüber waren.
Mit diesem Dispens wollte die Kirche wohl auf jeden Fall vermeiden, daß das o.a. Kind mit dem eventuell ja auch nur vermuteten Makel der Unehelichkeit zur Welt kam, egal wer der biologische Vater war (das könnte u.U. ja weder der Herr Haberland NOCH der Herr Langer gewesen sein!), nicht wahr? Gentests gab's ja damals noch nicht. Zuzwinkern

Das wäre dann für alle Seiten ein prima Deal gewesen: Die Frau hat einen Ehemann und wahrt ihren guten Ruf, der Soldat hat Kost, Logis, Pflege und wohl auch Heimatrecht - und damit verbunden Anspruch auf's Armenrecht/Unterstützung in besonderen Notlagen - in der neuen Gemeinde bis ans Ende seiner Tage (wieviel Verdienst- und Heiratsmöglichkeiten hatte so ein Invalide damals schon!?!), tja, und das Kind kommt nicht in den Ruch, ein unehelicher Bastard zu sein; hat also nicht schon von vornherein schlechtere Chancen.

Solche "Händel" waren damals besonders während und nach Kriegszeiten übrigens durchaus nicht unüblich.

Denk mal darüber nach!

Nächtliche und immer noch naßkalte Grüße aus Hamburg,

Gisela
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