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Nachname unehelicher Kinder
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Jennifer |

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Nachname unehelicher Kinder.
Verfasst am: 01.04.2015, 14:11
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Hallo,
während der Ahnenforschung findet man öfteres uneheliche Kinder, aber wie Verhält es sich mit den Nachnamen dieser Kinder?
Wenn die Mutter unverheiratet war bekommt das Kind des Geburtsnamen der Mutter.
Aber wie Verhält es sich wenn die Mutter des Kindes verwitwet ist und der Ehemann schon länger Tod ist und biologisch nicht der Vater sein kann. Beispiel anhand eines Falles von einer Verwandten der ich helfe: Ehemann (Wenzl Wernisch) stirbt 1831, Geburt der Tochter Genofeva 1935 (Vater unbekannt), Mutter Rosalia Wernisch geb. Maitner. Wie heißt dann die Tochter?
Liebe Grüße
Jennifer
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Thota |
Moderator
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Aw.: Nachname unehelicher Kinder.
Verfasst am: 01.04.2015, 15:32
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Hallo Jennifer,
dann müsste das Kind Genofeva Maitner heißen.
_________________ Mit bestem Gruß
Thomas Tast
Mannheim
Ortsberichtserstatter Greifendorf
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Jennifer |

Foren-Profi
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Aw.: Nachname unehelicher Kinder.
Verfasst am: 01.04.2015, 18:28
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Danke Thomas für die schnelle Antwort. Dann muss ich jetzt hier und da die Nachnamen ändern. Gut das ich mal nachgefragt habe.
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Langer Theodor |
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Aw.: Nachname unehelicher Kinder.
Verfasst am: 01.04.2015, 19:45
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Hallo,
ich habe so einen Fall noch nie gehabt, aber ein uneheliches Kind bekommt den Nachnamen der Mutter, egal ab diese ledig oder verwitwet ist. Wenn sie Wernisch heißt, heißt auch das Kind so. Dem Kind den Geburtsnamen der Mutter zu geben halte ich für nicht denkbar.
Viele Grüße
LT
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Bodensee |

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Aw.: Nachname unehelicher Kinder.
Verfasst am: 02.04.2015, 00:42
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Hallo Jennifer,
auf Grund eines konkreten Falles kann ich die Ausführungen von Thomas Tast bestätigen.
Freundliche Grüße
Gerhard
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Langer Theodor |
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Aw.: Nachname unehelicher Kinder.
Verfasst am: 02.04.2015, 10:16
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Jennifer |

Foren-Profi
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Aw.: Nachname unehelicher Kinder.
Verfasst am: 02.04.2015, 13:43
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Hallo,
@Gerhard: Danke für die Antwort.
@Langer Theodor: Danke für den Links.
In dem Buch steht, genäß Erlass von 1831:... "uneheliche Kinder haben keinen Anspruch auf den Familiennahmen des Vaters, sondern haben bloß den Geschlechternahmen der Mutter zu führen. Dieser Geseßparagraph macht keinen Unterschied, ob sich um den Nahmen eines von einer Witwe unehelich geborenen Kinder, oder um den von einer ledigen Person unehelich erzeugten Kindes handelt".
Da das Kind 1835 geboren wurde kommt der obige Paragraph zum tragen und des heißt mit Nachnamen wie die Mutter mit Mädchenname, also Maitner.
--> Gut das es für solche verzwickten Dinge Paragraphen gibt. Zum Glück
ist das heutzutage einfacher.
Gestern habe ich noch einmal meine Stammbaum nach unehelichen Kinder durchsucht und habe dazu noch eine merkwürdige Sache gefunden.
Mein UrUrOpa Georg Antl wurde 1842 geboren. Seine Mutter war in 1. Ehe mit Franz Antl verheiratet der starb ca. 1838. In 2. Ehe heiratet sie Anton Antl (Bruder von Franz), aber die Heirat fand erst 1859 statt. 1867 (25 Jahre nach der Geburt von Georg) hat Anton Georg und seine Geschwister (alle lange vor der Eheschließung geboren) legitimiert. Ist das Normal das ein Vater das nach diesem langen Zeitraum macht??????? . Oder ist Anton gar nicht der Vater?
Zum Glück ist jetzt Ostern und man hat Zeit für seine Ahnen.
Viele Grüße
Jennifer
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Torre |

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Aw.: Aw.: Nachname unehelicher Kinder.
Verfasst am: 02.04.2015, 17:05
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Hallo Jennifer,
Jennifer hat Folgendes geschrieben: |
Ist das Normal das ein Vater das nach diesem langen Zeitraum macht??????? . Oder ist Anton gar nicht der Vater? |
Ich denke, man kann davon ausgehen, dass - wie auch bereits von Langer Theodor angemerkt - diese Legitimation im Erwachsenenalter in erster Linie den Erbanspruch der legitimierten Kinder sicherstellen sollte. Natürlich könnte man unterstellen, dass dazu eher Bereitschaft besteht, wenn es sich bei den Begünstigten um die eigenen (unehelichen) Nachkommen handelt. Aber das ist letztlich Spekulation. Ich vermute mal, dass es eheliche Nachkommen aus der 2. Ehe des Anton Antl mit der Mutter Deines UrUrOpas gar nicht gibt. Wenn dem so ist ... an wen hätte Anton Antl sonst vererben sollen, als an die vorehelichen Kinder seiner Frau?
Viele Grüße
Uwe
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Jennifer |

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Aw.: Nachname unehelicher Kinder.
Verfasst am: 04.04.2015, 19:47
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Danke Uwe. Das ist aber auch eine verzwickte Sache mit den Ahnen.
Offiziell hatten Anton Antl (*1809, bis zur Hochzeit 1859 unverheiratet) und Theresia Kreller keine Kinder. Bei der Hochzeit 1859 war sie ja auch schon 49 Jahre alt. Sie hat 5 Kinder mit Franz Antl und 4 mit unbekanntem Vater.
Stünden ihm die 5 Kinder seines Bruders nicht erbentechnisch näher als die 4 „angenommenen“ seiner Frau? Was dann dafür sprechen müsste das es doch seine sind.
Kann das Legetimationsdatum von 1867 was mit der 1. Hochzeit seiner angenommenen Kindern zu tun haben?
Grüße
Jennifer
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Bodensee |

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Aw.: Aw.: Nachname unehelicher Kinder.
Verfasst am: 13.04.2015, 10:18
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Langer Theodor hat Folgendes geschrieben: |
Hallo Gerhard,
eine interessante Beobachtung.
In welchem Jahr fand diese Geburt denn statt?
Das wurde sicherlich nicht einheitlich gehandhabt, sondern unterlag der jeweiligen Willkür des Pfarrers. Nach heutigem Recht ist die Sache jedenfalls eindeutig, das Kind erhält der Namen der Frau zum Zeitpunkt der Geburt. Nur wenn diese ihren Ehenamen vor der Geburt abgelegt hat, was sie rechtlich kann, erhält das Kind ihren Mädchennamen.
Viele Grüße
LT |
Guten Morgen Theodor,
meine noch ausstehende Antwort: Der Geburtseintrag war 1878 im KB Vysehorky.
Freundliche Grüße
Gerhard
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Langer Theodor |
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Aw.: Nachname unehelicher Kinder.
Verfasst am: 13.04.2015, 20:21
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Hallo Gerhard,
danke für die Mitteilung. Das überrascht mich wirklich, ich hätte mir das eigentlich nur für frühere Zeiten vorstellen können.
Viele Grüße
LT
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