Thomas |

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Anmeldedatum: 19.05.2007
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Wohnort: Eßlingen am Neckar
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Matriken, bei Geb. ab 1834 auch der Vater d. Vaters.
Verfasst am: 12.12.2007, 15:29
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Hallo miteinander,
viele, die sich mit den Eintragungen in den Matriken beschäftigen, sind froh über die
Kaiserliche Anordnung vom 20.2.1784 zur Führung der Kirchbücher, die Joseph II. erließ.
Ab ± 1784 finden sich in den Matriken nun auch Hausnummern, die das Aufinden einer gesuchten Person erleichtern.
In den Geburtsmatriken der Pfarre Blumenau ist mir nun aufgefallen, dass dann ab September 1834
zusätzlich zum Vater des Kindes dessen Vater und dann auch Mutter eingetragen werden,
also die Eltern des Vaters. Vorher stand bspw. nur VATER: Andreas Haupt, Häusler.
Ab September 1834 erfolgt dann die Nennung:
Andreas, kath., Häusler, ehelicher Sohn des Andreas Haupt, Bauer in Blumenau
und dessen Eheweib Johanna, geborenen Tomala aus Rausenstein.
Die Angaben werden dann im Laufe der Zeit immer mehr, bis dann um 1873 (Synode in Prag)
die Geburts- und Heiratsdaten der Großeltern des Kindes teilweise schon dabeistehen.
1) Könnt ihr diesen ungefähren Zeitraum des Beginns (1834) der nochmals erweiterten Angaben in euren Forschungsgebieten auch bestätigen?
Ich habe im Internet gesucht und konnte keine Angaben zu einer Reform in diesem Zeitraum
zur Führung der Kirchenbücher in diesem Zeitraum finden.
2) Hat jemand da noch genauere Informationen.
Mit bestem Gruß
Thomas
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